Datenschutz Bewerbung Ihr umfassender Ratgeber

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Datenschutz Bewerbung Ihr umfassender Ratgeber

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2025-07-18T08:03:16.594Z

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Ihre Bewerbung ist weit mehr als nur ein Lebenslauf. Sie ist ein Bündel hochpersönlicher, sensibler Daten. Der richtige Umgang damit ist entscheidend – nicht nur, um Ihre Identität zu schützen, sondern auch, um Ihnen die Kontrolle darüber zu geben, wer was über Sie erfährt und für wie lange.

Warum datenschutz bei ihrer bewerbung wirklich zählt

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Stellen Sie sich Ihre Bewerbungsunterlagen wie einen Schlüsselbund vor. Jeder einzelne Schlüssel – Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse – öffnet eine Tür zu Ihrer persönlichen und beruflichen Welt. Diesen Schlüsselbund geben Sie einem Unternehmen ganz bewusst, damit es eine einzige, bestimmte Tür öffnet: die zur ausgeschriebenen Stelle.

Sie würden aber ganz sicher nicht wollen, dass jemand Kopien davon anfertigt, sie an andere weiterreicht oder den Bund einfach behält, lange nachdem die Tür wieder verschlossen wurde. Genau das ist der Kern von Datenschutz bei der Bewerbung. Es geht nicht um lästige Bürokratie, sondern darum, Ihnen die Macht über Ihre persönlichen „Schlüssel“ zu geben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind dabei die verbindlichen Spielregeln, die einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Informationen sicherstellen.

Ihre kontrolle über ihre daten

Diese Gesetze ziehen klare Grenzen, was ein potenzieller Arbeitgeber mit Ihren Daten machen darf. Das oberste Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern und Ihre Privatsphäre zu schützen. Die wichtigsten Schutzmechanismen für Sie als Bewerber lassen sich einfach zusammenfassen:

  • Zweckbindung: Ihre Daten dürfen ausschließlich für den Bewerbungsprozess dieser einen Stelle genutzt werden. Jede andere Verwendung, etwa für Werbezwecke, ist ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung tabu.
  • Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die Informationen erfragen, die für die Einschätzung Ihrer Eignung zwingend notwendig sind. Fragen zur Familienplanung oder Religionszugehörigkeit haben hier nichts zu suchen.
  • Begrenzte Speicherung: Sobald das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist, müssen Ihre Daten gelöscht werden. In der Praxis hat sich hier eine Frist von bis zu sechs Monaten etabliert.

Die DSGVO ist kein Hindernis, sondern Ihr wichtigstes Werkzeug. Sie macht Sie vom passiven Informationsobjekt zum aktiven Gestalter, der seine Rechte kennt und auch durchsetzen kann. Sie bestimmen, wer welche Informationen über Sie erhält.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen das nötige Wissen, um diesen Prozess souverän zu navigieren. Sie erfahren, welche Datenabfragen zulässig sind, wie Sie Ihre Rechte aktiv einfordern und wie Sie am besten auf unzulässige Fragen reagieren. Ein tiefergehendes Verständnis der allgemeinen Datenschutzprinzipien kann ebenfalls hilfreich sein. Mehr dazu erfahren Sie in der umfassenden Datenschutzerklärung von Jobjaeger, die viele dieser Konzepte im Detail erläutert.

Die grundlagen des bewerberdatenschutzes verstehen

Damit Sie Ihre Rechte beim Datenschutz für Ihre Bewerbung auch wirklich nutzen können, müssen Sie die Spielregeln kennen. Denken Sie an den Bewerbungsprozess wie den Zutritt zu einem exklusiven Club: Dem Türsteher – also dem Unternehmen – geben Sie nur die Infos, die für den Einlass wirklich zählen. Das sind Ihre Qualifikationen und Ihr beruflicher Werdegang.

Sie würden ihm kaum Ihre komplette Lebensgeschichte, Ihre politischen Ansichten oder Ihren Gesundheitszustand anvertrauen, oder? Genau dieses Prinzip der Zurückhaltung bildet den Kern des modernen Bewerberdatenschutzes, der in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert ist.

Das prinzip der zweckbindung

Ganz oben steht das Prinzip der Zweckbindung. Das ist eigentlich ganz einfach: Ihre Daten dürfen nur für einen einzigen, klar definierten Zweck gesammelt und genutzt werden. Und dieser Zweck ist die Prüfung Ihrer Eignung für eine ganz konkrete Stelle und die Organisation des Bewerbungsverfahrens. Punkt.

Soll das Unternehmen Ihre Unterlagen für etwas anderes verwenden – zum Beispiel für einen allgemeinen Talentpool oder zur Weitergabe an Dritte – braucht es dafür Ihre separate und ausdrückliche Zustimmung. Ihre Bewerbung auf eine Marketing-Stelle darf also nicht einfach intern an die IT-Abteilung weitergereicht werden, nur weil Ihr Lebenslauf interessant aussieht. Das schützt Sie davor, dass Ihre Daten im Unternehmen ein unkontrolliertes Eigenleben entwickeln.

Datenminimierung als schutzschild

Direkt danach kommt die Datenminimierung. Dieses Prinzip ist Ihr Schutzschild. Es besagt, dass ein Unternehmen nur die Daten erheben darf, die für den Zweck – also die Eignungsprüfung – unbedingt erforderlich sind. Alles, was darüber hinausgeht, ist entweder freiwillig oder schlichtweg tabu.

Typischerweise sind das folgende Daten:

  • Kontaktdaten: Ihr Name, Ihre Adresse, E-Mail und Telefonnummer.
  • Qualifikationen: Schul- und Berufsabschlüsse, Zertifikate und relevante Weiterbildungen.
  • Beruflicher Werdegang: Ihre bisherigen Arbeitgeber, Positionen und eine Beschreibung Ihrer Aufgaben.

Diese Trennlinie zwischen dem Notwendigen und dem Überflüssigen ist entscheidend. Dinge wie der Familienstand, die Religionszugehörigkeit oder die ethnische Herkunft spielen für die meisten Jobs keine Rolle und dürfen daher gar nicht erst abgefragt werden. Auch das Bewerbungsfoto ist in Deutschland seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keine Pflicht mehr, um Diskriminierung von vornherein einen Riegel vorzuschieben.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick, welche Daten in einer Bewerbung als notwendig gelten und welche Sie getrost für sich behalten können. Sie hilft dabei, auf einen Blick zu erkennen, wo die Grenzen verlaufen.

Erforderliche vs. unzulässige daten in der bewerbung

DatenkategorieZulässig und erforderlichFreiwillig oder unzulässig
Persönliche StammdatenName, Anschrift, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)Geburtsdatum/-ort (oft üblich, aber nicht zwingend), Staatsangehörigkeit (außer bei rechtl. Erfordernis)
QualifikationenLebenslauf, Zeugnisse (Schule, Ausbildung, Uni), Arbeitszeugnisse, ZertifikateInformationen über die Grundschule
Besondere DatenKeine (außer bei spezifischen gesetzlichen Ausnahmen)Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Gesundheitsdaten
Weitere AngabenFührerschein (wenn für die Stelle relevant), Gehaltsvorstellung (wenn gefordert)Familienstand, Anzahl der Kinder, Hobbys, Bewerbungsfoto (freiwillig!)

Wie Sie sehen, beschränkt sich das Erforderliche auf das, was Ihre Eignung für die Stelle direkt belegt. Alles andere liegt in Ihrem Ermessen oder ist für den Arbeitgeber tabu.

Diese Infografik zeigt schön, wie der Datenfluss im Bewerbungsprozess idealerweise aussehen sollte.

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Die Grafik macht klar: Die Verarbeitung Ihrer Daten ist nur dann rechtens, wenn sie entweder durch Ihre Einwilligung oder den klaren Zweck der Stellenbesetzung gedeckt ist. Und ganz wichtig: Eine Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.

Der Grundsatz lautet: So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich. Jede einzelne Information, die Sie preisgeben, sollte einen direkten Bezug zu den Anforderungen der Stelle haben.

Seit die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, sind die Regeln hier in Deutschland deutlich strenger. Eine Studie von Destatis zeigt, dass rund 61 % der Unternehmen ihre Bewerbungsprozesse anpassen mussten. Das macht deutlich, wie wichtig es ist, als Bewerberin oder Bewerber seine Rechte zu kennen und selbstbewusst aufzutreten. Mehr über die offiziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen an Bewerbungsverfahren erfahren Sie direkt bei destatis.de.

Freiwillige angaben im lebenslauf

Was heißt das nun ganz praktisch für Ihren Lebenslauf? Informationen, die nicht direkt Ihre fachliche Eignung belegen, sind freiwillig. Dazu gehören zum Beispiel Hobbys, ehrenamtliche Tätigkeiten oder auch die Erklärung von Lücken im Lebenslauf. Letztere müssen Sie nicht zwangsläufig thematisieren, auch wenn eine schlüssige Erzählung natürlich oft hilft. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit solchen Phasen umgehen, gibt Ihnen unser Ratgeber ein paar gute Strategien an die Hand, um Lücken im Lebenslauf zu füllen.

Am Ende haben Sie die Kontrolle darüber, welches Bild Sie von sich zeichnen. Ein bewusster Umgang mit den eigenen Daten schützt nicht nur Ihre Privatsphäre, sondern zeigt auch Professionalität und Souveränität. Sie beweisen damit, dass Sie nicht nur fachlich, sondern auch persönlich auf der Höhe der Zeit sind.

Ihre Rechte als Bewerber aktiv durchsetzen

Wissen ist gut, aber erst die Anwendung dieses Wissens gibt Ihnen die tatsächliche Kontrolle. Dieser Abschnitt ist Ihr praktischer Werkzeugkasten, um vom passiven Bewerber zum aktiven Gestalter Ihrer Datensicherheit zu werden. Die DSGVO gibt Ihnen eine Reihe mächtiger Rechte an die Hand – Sie müssen sie nur nutzen.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Paket an ein Unternehmen geschickt. Sie würden doch auch wissen wollen, ob es angekommen ist, wer es gesehen hat und was damit passiert, oder? Genau diese Transparenz sichert Ihnen die DSGVO zu.

Ihr Recht auf Auskunft: Ein Blick hinter die Kulissen

Ihr grundlegendstes und vielleicht stärkstes Recht ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Es ist Ihr verbrieftes Recht, hinter die Kulissen zu blicken. Sie können ein Unternehmen jederzeit fragen, welche personenbezogenen Daten es über Sie gespeichert hat, woher diese Daten stammen und an wen sie möglicherweise weitergegeben wurden.

Eine solche Anfrage muss das Unternehmen innerhalb eines Monats kostenlos beantworten. Das ist keine bloße Formalität, sondern ein echter Lackmustest für die Seriosität eines Unternehmens im Umgang mit dem Datenschutz bei der Bewerbung.

Betrachten Sie das Auskunftsrecht als Ihre persönliche "Daten-Inventur". Sie erhalten eine genaue Bestandsaufnahme aller Informationen, die ein Unternehmen über Sie besitzt, und können so die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen.

Der digitale Reset-Knopf: Ihr Recht auf Löschung

Was passiert, wenn der Zweck der Datenspeicherung entfällt, zum Beispiel nach einer Absage? Hier kommt Ihr Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) ins Spiel, oft auch "Recht auf Vergessenwerden" genannt. Es funktioniert wie ein digitaler Reset-Knopf für Ihre Daten.

Sobald Ihre Unterlagen für den ursprünglichen Zweck – die Besetzung der Stelle – nicht mehr benötigt werden, können Sie die sofortige Löschung verlangen. Üblicherweise greift das nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von bis zu sechs Monaten, die Unternehmen zur Abwehr möglicher Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährt wird. Wenn Sie jedoch das Gefühl haben, Ihre Daten werden unrechtmäßig oder zu lange aufbewahrt, können Sie aktiv werden.

Die folgende Übersicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beantwortet wichtige Fragen rund um den Beschäftigtendatenschutz.

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Der Screenshot verdeutlicht: Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert, und es gibt offizielle Anlaufstellen wie den BfDI, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

So setzen Sie Ihre Rechte in der Praxis durch

Theorie ist das eine, die Praxis das andere. Wie genau gehen Sie vor, wenn Sie Ihre Rechte einfordern möchten? An wen wenden Sie sich?

Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Den richtigen Ansprechpartner finden: Der erste Weg führt meist zum Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Die Kontaktdaten müssen leicht auffindbar sein, oft im Impressum oder in der Datenschutzerklärung auf der Webseite.
  2. Ihr Anliegen klar formulieren: Eine formlose E-Mail reicht völlig aus. Wichtig ist nur, dass Sie sich eindeutig identifizieren (Name, Adresse) und präzise angeben, welches Recht Sie geltend machen möchten.
  3. Eine Frist setzen: Verweisen Sie freundlich, aber bestimmt auf die gesetzliche Frist von einem Monat gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Das verleiht Ihrer Anfrage den nötigen Nachdruck.

Mustervorlage für eine Löschanfrage

Um es Ihnen noch leichter zu machen, hier eine Vorlage, die Sie direkt verwenden können:

  • Betreff: Antrag auf Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO

  • Text:Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Datenschutzbeauftragten oder "Damen und Herren"],

    hiermit mache ich von meinem Recht auf Löschung meiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO Gebrauch.

    Ich habe mich am [Datum] auf die Stelle als [Positionsbezeichnung] bei Ihnen beworben. Da das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, bitte ich um die unverzügliche Löschung aller meiner personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen meiner Bewerbung gespeichert haben.

    Dies umfasst insbesondere:

  • Mein Bewerbungsschreiben
  • Meinen Lebenslauf
  • Sämtliche Zeugnisse und Zertifikate
  • Jegliche Korrespondenz und interne Notizen

Bitte bestätigen Sie mir die vollständige Löschung meiner Daten schriftlich innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Mit freundlichen Grüßen[Ihr vollständiger Name][Ihre Anschrift]

Neben Auskunft und Löschung stehen Ihnen weitere Rechte zu. Dazu gehören das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), falls Daten fehlerhaft sind, oder das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO), wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten für andere Zwecke, etwa einen Talentpool, weiterverwendet werden. Scheuen Sie sich nicht, diese Werkzeuge zu nutzen, um die Kontrolle über Ihre berufliche Identität zu behalten.

Wie Sie auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch reagieren

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Das Vorstellungsgespräch ist für viele der entscheidende Moment im Bewerbungsprozess. Es geht um Fachwissen, Persönlichkeit – und auch um den Datenschutz Ihrer Bewerbung. Genau hier zeigt sich, wie ernst ein Unternehmen Ihre Privatsphäre nimmt. Die Faustregel ist eigentlich ganz einfach: Die Neugier des Arbeitgebers hat genau dort ihre Grenzen, wo Ihre schützenswerte Privatsphäre anfängt.

Jede Frage muss einen klaren, nachvollziehbaren Bezug zur ausgeschriebenen Stelle haben. Fragen, die tief in Ihr Privatleben eindringen, sind in aller Regel ein absolutes Tabu. Sie verletzen nicht nur Ihre Persönlichkeitsrechte, sondern sind oft auch ein klarer Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Welche Fragen eindeutig tabu sind

Um in so einer Situation souverän zu bleiben, müssen Sie die roten Linien kennen. Es gibt eine ganze Reihe von Themen, die im Vorstellungsgespräch schlichtweg nichts verloren haben. Solche Fragen sind nicht nur unprofessionell, sondern ganz klar unzulässig.

Hier sind die Klassiker unter den Tabu-Fragen:

  • Schwangerschaft und Familienplanung: Die Frage „Sind Sie schwanger?“ oder „Planen Sie, bald Kinder zu bekommen?“ ist wohl die bekannteste unzulässige Frage. Sie zielt direkt auf eine mögliche Diskriminierung ab und ist daher strikt verboten.
  • Gesundheitszustand und Krankheiten: Fragen nach Vorerkrankungen, Behinderungen oder Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dies einen direkten Einfluss auf Ihre Fähigkeit hat, den Job auszuüben (denken Sie zum Beispiel an einen Piloten).
  • Religion oder Weltanschauung: Ihre Konfession oder Ihre politische Haltung sind Ihre Privatsache und für Ihre berufliche Eignung irrelevant. Sonderfälle gibt es nur bei sogenannten Tendenzbetrieben wie etwa kirchlichen Arbeitgebern.
  • Herkunft und Vermögensverhältnisse: Fragen nach Ihrer ethnischen Herkunft, Ihrer Staatsangehörigkeit (sofern eine Arbeitserlaubnis vorliegt) oder Ihrer finanziellen Situation sind nicht gestattet.

Diese Grenzen sind rechtlich klar definiert. In der „FAQ Beschäftigtendatenschutz“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) steht es schwarz auf weiß: Arbeitgeber dürfen nur das fragen, was für die Eignung für den konkreten Arbeitsplatz wirklich zählt. Trotzdem zeigt eine Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) aus dem Jahr 2023, dass immer noch 14 % der Unternehmen solche Fragen stellen. Dabei ist die Rechtslage sonnenklar, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 8 AZR 280/21) von 2022 noch einmal bestätigt hat, das Fragen nach einer Schwangerschaft generell für unzulässig erklärt. Mehr Details dazu finden Sie direkt in den FAQ zum Beschäftigtendatenschutz beim BfDI.

Strategien für eine souveräne Antwort

Was also tun, wenn Ihnen so eine Frage gestellt wird? Sie haben verschiedene Möglichkeiten, und die beste Wahl hängt ganz von der Situation, Ihrem Gegenüber und Ihrem Bauchgefühl ab. Das Wichtigste ist: Sie sind im Recht.

1. Die diplomatische GegenfrageDas ist oft der eleganteste Weg. Anstatt die Frage direkt abzublocken, lenken Sie das Gespräch höflich, aber bestimmt wieder auf das Wesentliche.

  • Beispiel: Auf die Frage „Planen Sie Kinder?“ könnten Sie entgegnen: „Sie können sicher sein, dass ich mich voll und ganz auf meine beruflichen Ziele konzentriere. Lassen Sie uns doch gerne über die spannenden Herausforderungen dieser Position sprechen.“

2. Die ehrliche VerweigerungSie können die Antwort auch direkt und höflich verweigern. Das zeugt von Selbstbewusstsein und davon, dass Sie Ihre Rechte kennen.

  • Beispiel: „Ich verstehe, dass Sie ein umfassendes Bild bekommen möchten. Diese Frage berührt jedoch mein Privatleben und hat keinen Bezug zu meiner fachlichen Eignung. Daher möchte ich sie nicht beantworten.“

3. Das Recht zur LügeJa, Sie haben richtig gelesen. In ganz bestimmten, klar definierten Fällen haben Sie sogar ein „Recht zur Lüge“. Das gilt immer dann, wenn eine unzulässige Frage gestellt wird, die zu einer Diskriminierung nach dem AGG führen könnte.

Das Recht zur Lüge ist Ihr schärfstes Schwert gegen Diskriminierung. Wenn Sie beispielsweise nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden, dürfen Sie wahrheitswidrig mit „Nein“ antworten, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen dürfen.

Dieses Recht ist ein wichtiger Schutzmechanismus. Es soll verhindern, dass Sie wegen Dingen benachteiligt werden, die für den Job absolut keine Rolle spielen, und sichert so die Chancengleichheit im Bewerbungsprozess.

Vorbereitung ist der Schlüssel

Am besten gehen Sie gut vorbereitet in jedes Gespräch. Machen Sie sich vorher klar, welche Fragen für die ausgeschriebene Stelle wirklich relevant sind und wo für Sie persönlich die Grenze des Akzeptablen liegt. Legen Sie sich ein oder zwei diplomatische Antworten zurecht, auf die Sie im Ernstfall zurückgreifen können.

Diese Vorbereitung gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, um selbst in einer unangenehmen Situation souverän und professionell aufzutreten – ohne Ihre Jobchancen zu schmälern. Sie zeigen damit nicht nur Integrität, sondern beweisen auch, dass Sie Ihre Rechte kennen und für sie einstehen.

Was mit Ihren bewerbungsdaten nach der absage passiert

Der Bewerbungsprozess ist vorbei, die Entscheidung ist gefallen – und jetzt? Was passiert eigentlich mit all den persönlichen Informationen, die Sie dem Unternehmen anvertraut haben? Ihr Lebenslauf, Ihre Zeugnisse und Ihr Anschreiben dürfen nicht einfach in einem digitalen Archiv verstauben. Der Datenschutz bei der Bewerbung endet nämlich nicht mit der Zu- oder Absage, sondern folgt auch danach klaren Regeln.

Die Reise Ihrer Daten ist also noch nicht zu Ende. Stattdessen beginnt eine Phase, in der gesetzliche Fristen und Ihre Rechte als Bewerber oder Bewerberin den Ton angeben: die Zeit der Aufbewahrung und der anschließenden, unwiderruflichen Löschung.

Warum daten nicht sofort gelöscht werden

Man könnte meinen, nach einer Absage sei der Zweck der Datenerhebung – also die Prüfung Ihrer Eignung – erfüllt und alles müsste sofort gelöscht werden. Doch so einfach ist es in der Praxis nicht. Unternehmen behalten die Unterlagen aus einem ganz bestimmten Grund noch eine Weile: um sich rechtlich abzusichern.

Der entscheidende Faktor hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll Sie als Bewerber davor schützen, aufgrund von Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion benachteiligt zu werden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass genau das passiert ist, können Sie klagen.

Und genau für diesen Fall müssen Unternehmen Ihre Bewerbung als Beweismittel griffbereit haben. Sie müssen im Zweifel belegen können, dass die Auswahlentscheidung fair und allein aufgrund Ihrer Qualifikationen getroffen wurde.

Das AGG ist also ein zweischneidiges Schwert: Es schützt Sie vor Diskriminierung, rechtfertigt aber gleichzeitig, dass das Unternehmen Ihre Daten vorübergehend speichert. Es ist ein Balanceakt zwischen Ihrem Recht auf Vergessenwerden und der Beweispflicht des Unternehmens.

Die sechs-monats-regel als etablierter standard

Interessanterweise beträgt die gesetzliche Klagefrist nach dem AGG nur zwei Monate. Warum also bewahren die meisten Unternehmen die Daten dann für bis zu sechs Monate auf? Diese längere Frist hat sich einfach als eine Art Sicherheitsstandard in der Praxis durchgesetzt. Sie deckt nicht nur die reine Klagefrist ab, sondern auch die Zeit, die es braucht, bis eine Klage zugestellt und juristisch bearbeitet wird.

Nach Ablauf dieser Frist – in der Regel sind das drei bis sechs Monate – gibt es aber keinen legitimen Grund mehr, Ihre Daten aufzubewahren. Ab diesem Moment haben Sie einen klaren Anspruch darauf, dass alles gelöscht wird. Das Unternehmen muss dann von sich aus aktiv werden und Ihre Unterlagen vollständig vernichten, ohne dass Sie extra nachfragen müssen.

Um das Ganze greifbarer zu machen, hier eine kurze Übersicht, was in welchem Fall mit Ihren Daten passiert.

Übersicht der löschfristen für bewerbungsdaten

Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Speicherfristen typischerweise gelten und was die rechtliche Grundlage dafür ist.

SzenarioTypische SpeicherfristRechtsgrundlage / Begründung
Absage erhalten3 bis 6 MonateAbwehr möglicher Ansprüche aus dem AGG (§ 15 AGG)
Zusage erhaltenDauer des Arbeitsverhältnisses (+ gesetzl. Fristen)Notwendig zur Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1b DSGVO)
Einwilligung für TalentpoolGemäß Ihrer Einwilligung (oft 1-2 Jahre)Ihre ausdrückliche und freiwillige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DSGVO)

Diese Fristen geben Ihnen eine gute Orientierung, wann Sie mit der Löschung Ihrer Daten rechnen können.

Ihre kontrolle über den talentpool

Was passiert aber, wenn ein Unternehmen Ihre Bewerbung zwar klasse findet, es aber gerade keine passende Stelle gibt? Oft kommt dann die Frage, ob man Sie in einen sogenannten Talentpool aufnehmen darf. Wichtig zu wissen: Dafür reicht Ihre ursprüngliche Bewerbung allein nicht aus.

Damit Ihre Daten länger als die AGG-Frist gespeichert werden dürfen, braucht das Unternehmen Ihre ausdrückliche, freiwillige und informierte Einwilligung. Eine seriöse Anfrage für einen Talentpool erkennen Sie daran, dass sie ganz transparent kommuniziert:

  • Zweck: Für welche Art von Jobs sollen Ihre Daten in Betracht gezogen werden?
  • Dauer: Wie lange genau werden die Daten aufbewahrt?
  • Widerrufsrecht: Es muss ein klarer Hinweis enthalten sein, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückziehen können.

Diese Einwilligung darf Ihnen niemals aufgezwungen oder zur Bedingung für das aktuelle Bewerbungsverfahren gemacht werden. Hier haben Sie immer das letzte Wort. Lehnen Sie ab, müssen Ihre Daten nach der Standardfrist gelöscht werden. Stimmen Sie zu, können Sie es sich später jederzeit anders überlegen und die Löschung verlangen – dafür genügt meist eine formlose E-Mail.

Ihre Checkliste für die datenschutzsichere Bewerbung

Nachdem wir uns durch die rechtlichen Grundlagen und die typischen Fallstricke gearbeitet haben, bringen wir das Ganze jetzt auf den Punkt. Betrachten Sie diesen Abschnitt als Ihren persönlichen Spickzettel für jede Bewerbung. Hier fassen wir alles Wichtige in drei goldenen Regeln zusammen, die Ihnen Sicherheit geben: Datensparsamkeit, das Wissen um Ihre Rechte und eine clevere Vorbereitung auf heikle Fragen.

Der beste Schutz für Ihre Daten sind am Ende immer Sie selbst. Wenn Sie bewusst entscheiden, was Sie preisgeben, und die richtigen Fragen stellen, stärken Sie Ihre Position im Bewerbungsprozess enorm. Sie sind dann kein passiver Bittsteller mehr, sondern ein Profi, der die Spielregeln des Datenschutzes bei der Bewerbung kennt und für sich zu nutzen weiß.

Die drei goldenen Regeln des Bewerberdatenschutzes

Um im Eifer des Gefechts nicht den Überblick zu verlieren, helfen drei einfache, aber unglaublich wirksame Grundsätze. Sie sind das A und O für einen sicheren Umgang mit Ihren Informationen.

  1. Üben Sie sich in Datensparsamkeit: Geben Sie nur das von sich preis, was für die ausgeschriebene Stelle wirklich zählt. Weniger ist hier tatsächlich mehr und signalisiert, dass Sie das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen können.
  2. Kennen und nutzen Sie Ihre Rechte: Ihr Recht auf Auskunft, Löschung und Korrektur sind keine leeren Worthülsen im Gesetzestext. Es sind scharfe Werkzeuge, mit denen Sie die Kontrolle über Ihre Daten behalten – gerade auch nach einer Absage.
  3. Bereiten Sie sich auf unzulässige Fragen vor: Seien Sie sich im Klaren darüber, welche Fragen im Vorstellungsgespräch tabu sind. Überlegen Sie sich schon vorher, wie Sie darauf diplomatisch, aber bestimmt reagieren. Das gibt Ihnen eine ungemeine Souveränität.

Denken Sie immer daran: Jeder einzelne Schritt im Bewerbungsprozess ist eine Datenübermittlung. Ihre Aufgabe ist es, diesen Fluss bewusst zu lenken. Damit zeigen Sie nicht nur Ihre fachliche Eignung, sondern auch Ihre persönliche Kompetenz im Umgang mit sensiblen Themen.

Ihre ultimative Checkliste

Nehmen Sie diese Checkliste zur Hand, bevor der „Senden“-Button für die nächste Bewerbung geklickt wird. Sie hilft Ihnen, an alles Wichtige zu denken und nichts zu übersehen. Die sorgfältige Vorbereitung Ihrer Unterlagen ist dabei ebenso wichtig; wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre gesamte Bewerbung optimieren, finden Sie in unserem weiterführenden Artikel wertvolle Tipps.

  • Unterlagen checken: Stehen in Lebenslauf und Anschreiben wirklich nur die absolut notwendigen Infos? (Habe ich z. B. auf Angaben wie Familienstand oder Konfession verzichtet?)
  • Datenschutzerklärung lesen: Habe ich die Datenschutzerklärung des Unternehmens für Bewerbende gelesen und auch verstanden? Finde ich dort klare Aussagen zu Löschfristen und einen Ansprechpartner für Datenschutz?
  • Sicheren Kanal wählen: Versende ich meine Bewerbung über einen sicheren Weg? (z. B. über das offizielle Bewerberportal statt per unverschlüsselter E-Mail)
  • Gesprächsvorbereitung: Kenne ich die typischen unzulässigen Fragen (zu Schwangerschaft, Gesundheit etc.) und habe ich eine souveräne Antwort parat?
  • Nach dem Prozess: Weiß ich, wie und wann ich eine Auskunft über meine Daten oder deren Löschung verlangen kann?

Mit diesen Prüfpunkten stellen Sie sicher, dass der Datenschutz Ihrer Bewerbung jederzeit gewährleistet ist und Sie mit einem guten Gefühl durch den gesamten Prozess gehen. Sie schützen damit nicht nur Ihre Privatsphäre, sondern präsentieren sich auch als ein selbstbewusster und gut informierter Kandidat.

Fragen aus der Praxis: Datenschutz im Bewerbungsprozess

Im Bewerbungsalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen zum Datenschutz auf. Oft braucht man schnell eine klare Antwort. Genau dafür haben wir die häufigsten Unsicherheiten für Sie gesammelt und geben Ihnen praxiserprobte, verständliche Antworten an die Hand.

Was kann ich tun, wenn ein Unternehmen meine Daten nicht löscht?

Wenn Sie merken, dass ein Unternehmen Ihre Bewerbungsdaten auch nach der üblichen Frist von sechs Monaten nicht gelöscht hat, sollten Sie handeln. Der erste und beste Schritt ist immer, das Unternehmen schriftlich zur Löschung aufzufordern. Berufen Sie sich dabei ganz direkt auf Ihr Recht aus Art. 17 DSGVO.

Setzen Sie in Ihrem Schreiben eine klare Frist – ein Monat ist hier ein gängiger und angemessener Zeitraum. Sollte das Unternehmen darauf nicht reagieren oder die Löschung ohne einen triftigen Grund verweigern, ist der nächste Weg der zur Datenschutz-Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. Diese prüft den Fall und kann das Unternehmen zur Löschung auffordern oder sogar Bußgelder verhängen.

Gehört ein Bewerbungsfoto heute noch dazu?

Ganz klar: Nein, ein Bewerbungsfoto ist in Deutschland keine Pflicht mehr. Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft ist, wird darauf verzichtet, um mögliche Diskriminierung aufgrund des Aussehens von vornherein auszuschließen. Es ist also allein Ihre Entscheidung, ob Sie ein Foto mitschicken oder nicht.

Natürlich, in einigen Branchen wie der Kreativwirtschaft oder in Jobs mit viel Kundenkontakt kann ein professionelles Foto noch zum guten Ton gehören. Rechtlich notwendig ist es aber nie. Entscheiden Sie sich dagegen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Ein wichtiger Gedanke: Wenn Sie auf ein Foto verzichten, leisten Sie einen aktiven Beitrag zu mehr Chancengleichheit. Sie lenken den Blick der Personalverantwortlichen auf das, was wirklich zählt: Ihre Fähigkeiten, Ihre Erfahrung und Ihre Eignung für die Stelle.

Darf mein potenzieller Arbeitgeber meine Social-Media-Profile checken?

Das ist eine rechtliche Grauzone. Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie freiwillig öffentlich zugänglich machen, darf sich ein Unternehmen auch ansehen. Das betrifft vor allem Ihre Profile auf Karriere-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing. Diese sind ja genau dafür gedacht, Sie beruflich zu präsentieren.

Komplizierter wird es bei rein privaten Kanälen wie Facebook oder Instagram. Hier steht Ihr Recht auf Privatsphäre klar im Vordergrund. Ein gezieltes „Durchleuchten“ dieser Profile ist nicht erlaubt. Der beste Tipp aus der Praxis: Gehen Sie auf Nummer sicher. Überprüfen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihrer privaten Profile gründlich, sodass wirklich nur Ihr Freundeskreis sieht, was Sie posten.

Wie schicke ich meine Bewerbung per E-Mail wirklich sicher?

Der Königsweg ist immer das vom Unternehmen angebotene Bewerberportal. Diese Systeme sind fast immer verschlüsselt und sorgen dafür, dass Ihre sensiblen Daten sicher und direkt bei der richtigen Person landen.

Wenn es aber doch die E-Mail sein muss, beherzigen Sie diese drei Punkte:

  • Verschlüsselung nutzen: Schauen Sie, ob Ihr E-Mail-Programm eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbietet. Das ist die sicherste Form der digitalen Post.
  • PDF mit Passwort: Packen Sie alle Dokumente – Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse – in eine einzige PDF-Datei. Schützen Sie diese mit einem Passwort. Das Passwort selbst teilen Sie dem Unternehmen dann am besten getrennt mit, zum Beispiel in einer zweiten, kurzen Mail oder per Telefon.
  • Auf die Größe achten: Verschicken Sie keine riesigen Datenpakete. Eine Gesamtgröße von maximal 5 MB hat sich als guter Richtwert etabliert.

Mit diesen einfachen Kniffen schützen Sie nicht nur Ihre Daten, sondern zeigen auch, dass Sie sorgfältig und professionell mit digitalen Informationen umgehen können.


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